Aufhebung der Corona Schutzmaßnahmen ab dem 04.04.2022

Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales Nordrhein-Westfalen (MAGS) hat die Corona Schutzmaßnahmen in NRW an die Vorgaben des bundesweit geltenden Infektionsschutzgesetzes angepasst. Damit werden die bisher geltenden Schutzmaßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus in Nordrhein-Westfalen erheblich reduziert. Sowohl die 3G- und 2Gplus-Zugangsbeschränkungen als auch die allgemeine Maskenpflicht in Innenräumen entfallen. Somit unterliegt der Sportbetrieb erstmals seit 2 Jahren weitestgehend keinerlei Einschränkungen mehr.

Die aktuellen Verordnungen sind bis zum 30.04.22 gültig und hier zu finden:
https://www.mags.nrw/coronavirus-rechtlicheregelungen-nrw

Trotzdem möchten wir dazu beitragen, dass sich möglichst wenig Menschen weiter infizieren. Dazu halten wir im SAKURA ein paar Regeln zum Basisschutz für hilfreich:

  • Aufhebung der Maskenpflicht zum Tragen von Mund- & Nasenschutz
  • Aufhebung der 3G Regel (Geimpft, Getestet, Genesen)
  • Anwendung des Basisschutzes (Abstand und Hygiene im Alltag, regelmäßiges Lüften)
  • Rücksichtsvoller Umgang mit Corona Risiko-Personen
Mann mit Schwarzgurt zeigt den Gruß im Sitzen, Seiza
Nach zwei Jahren Corona bedingter Einschränkungen freut sich der SAKURA Verein, viele neue und alte Gesichter im Karate Training zu begrüßen.

Wir freuen uns nach dem Wegfall der einschränkenden Corona Schutzmaßnahmen wieder in den normalen Trainingsalltag zu finden. Neulinge und Wiedereinsteiger sind herzlichst Willkommen, unser Vereinsangebot kennezulernen. Dazu bieten wir zwei kostenlose und unverbindliche Probeeinheiten!